Bescheinigt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis eine nur unterdurchschnittliche Arbeitsleistung, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass die Leistung tatsächlich unterdurchschnittlich war. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung durchsetzen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln, Urteil vom 12. September 2023, Aktenzeichen 4 Sa 12/23)…
(aus: personalwirtschaft.de)