Wirksamkeit von Kündigungen nach fremdenfeindlichen Gesängen auf Sylt fraglich

Nach dem Video, das Partygänger auf Sylt zeigt, wie sie zu Pfingsten ausländerfeindliche Sprüche rufen, ziehen einige Arbeitgeber Konsequenzen – darunter auch die Deutsche Bank oder Vodafone. Doch ist fraglich, ob diese Sanktionen vorm Arbeitsgericht halten. Eigentlich ist das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Bereich strikt getrennt vom Verhalten am Arbeitsplatz. Und doch könnten die Kündigungen Bestand haben, wenn die Richter eine Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber erkennen. Demnach müssen Beschäftigte auch in ihrer Freizeit ihren Arbeitgeber vor „Schaden“ bewahren…

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(aus: ndr.de)