Die Kündigung einer TV-Moderatorin wegen einer Nebentätigkeit für die Konkurrenz war rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht Köln (Entscheidung vom 11. Oktober 2023, Aktenzeichen 9 Ca 5402/22). Die Mitarbeiterin verfasste nebenberuflich eine Online-Kolumne für einen Zeitungsverlag, weswegen der Sender sie bereits zuvor abgemahnt hatte…
(aus: haufe.de)