Der Gesetzgeber hat den § 129 des Betriebsverfassungsgesetzes reaktiviert: Somit können sich Beschäftigte ab 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 wieder per Video oder Telefon in eine Betriebsversammlung einschalten, statt in Präsenz zu gehen. Ziel ist ein besserer Schutz gegen die Pandemie. Auch Einigungsstellen dürfen in diesem Zeitraum wieder virtuell arbeiten. Doch es ist wieder nur eine Zwischenlösung…