Wichtige BAG-Urteile 2024: Teilzeit-Stärkung, Elternzeit-Urlaub, Betriebsrats-Schulung, Zielvereinbarung

Erneut trafen die Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichtes 2024 wegweisende Entscheidungen. Unter anderem dürfen Überstunden-Zuschläge nicht an das Überschreiten von Vollzeit-Wochenstunden geknüpft sein – sonst seien laut BAG Teilzeitkräfte diskriminiert und hätten Anspruch auf Entschädigung (neues Urteil von Anfang Dezember 2024). Auch eine Arbeitszeitreduzierung im Alter steht Teilzeit-Beschäftigten ebenso zu wie Vollzeit-Kollegen. Falls Eltern am Ende ihrer Elternzeit gekündigt werden, kann der Arbeitgeber den bestehenden Urlaubsanspruch nicht mehr (nachträglich) kürzen. Betriebsräte können auch dann wirksam errichtet werden und später Beschlüsse fassen, falls sich weniger Wahlbewerber finden, als BR-Sitze entsprechend Betriebsgröße eigentlich zu besetzen wären. Und Betriebsräte haben immer einen Anspruch auf Schulungen in Präsenz statt per Webinar, entschied das BAG ebenfalls. Und: Falls der Arbeitgeber eine für den Bonus relevante Zielvereinbarung versäumt zu verhandeln, dann geht der oder die Beschäftigte für das Jahr nicht etwa leer aus, sondern kann den entgangenen Bonus als Schadenersatz einklagen…

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(aus: haufe.de)