Der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) ist eine verbandsunabhängige Gewerkschaft für Angestellte von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern mit Sitz in Düsseldorf. Wir haben etwa 21.000 Mitglieder und sind damit die zweitgrößte Gewerkschaft in der Finanzbranche. Der DBV versteht sich als Alternative zu den DGB-Gewerkschaften. Als Branchen-Gewerkschaft verhandeln bei uns Finanzfachleute für Finanzfachleute – mit Weitsicht und Erfolg. Wir sind Tarifpartner des privaten Bankgewerbes, der Genossenschaftsbanken, des privaten Versicherungsgewerbes und in zahlreichen Haustarifen. Unsere Mitglieder bekommen schnelle und kompetente arbeits- und sozialrechtliche Beratung in sechs Regionalverbänden. Darüber hinaus bündeln wir die Interessen tariflich und außertariflich bezahlter Mitarbeiter und vertreten sie in den Betriebs- sowie Aufsichtsräten.
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Geschichte
Der DBV wurde am 16. Mai 1894 in Magdeburg durch 56 Angestellte des privaten Bankgewerbes (damals preußische Bankbeamte) als Deutscher Bankbeamten-Verein gegründet. Bis heute sind die meisten Mitglieder des DBV in Banken beschäftigt, außerdem in zugehörigen Service-Gesellschaften und in Versicherungen.
Während des Kaiserreichs und der Weimarer Republik war der DBV die größte Gewerkschaft im Bankensektor, der Organisationsgrad betrug 80 – 90% der Angestellten. Federführend in dieser Zeit war Max Fürstenberg (im Bild). Er war maßgeblich an der Gründung des Renten-Versorgungswerkes des Bankgewerbes, des BVV, im Jahre 1909 beteiligt. Der DBV ist bis heute als Mitglied in der Versorgungskasse und im Aufsichtsrat der Kasse vertreten. 1920 erreichte der DBV den Abschluss des ersten Reichstarifvertrags für das Bankgewerbe durch langwierige, landesweite Streiks. Im selben Jahr erfolgte die Übernahme des konkurrierenden Vereins der Bankbeamten. 1919 wurden erstmalig Frauen Mitglieder des DBV. Zu diesem Zeitpunkt waren nur rund 10 % der Bankbeschäftigten weiblich, ein Verhältnis, das sich stark verändern sollte. Die Tatsache, dass Frauen Mitglied werden durften, war zu diesem Zeitpunkt zumindest im Bankengewerbe noch revolutionär. Seitens anderer Angestelltengewerkschaften wurden Frauen in dieser Zeit noch als „Schmutzkonkurrenz“ bezeichnet, ein Ausdruck, mit dem man deutlich machen wollte, dass Frauen nur als Reinigungskräfte taugen sollten. Es kam sogar zur Gründung des „Deutschen Bundes gegen die Frauenemanzipation“.
Nach Überwindung der Hyperinflation 1923 gingen die Beschäftigten-Zahlen im Bankengewerbe massiv zurück, dies spürte auch der DBV durch Mitgliederschwund. Zu einer Stabilisierung kam es in der Folge erst 1932, da auch die Weltwirtschaftskrise, die 1929 einsetzte, die Bankenlandschaft in Mitleidenschaft zog. Die Früchte konnten allerdings nicht mehr geerntet werden: Im Jahre 1933 wurde der langjährige Vorsitzende (Vorstandsmitglied seit 1903), Max Fürstenberg (1872–1934), in einer kurzfristig anberaumten Vorstandssitzung abgesetzt und der DBV gleichgeschaltet. Das Vermögen von zu dieser Zeit rund 1 Million Reichsmark wurde eingezogen. Der DBV ging auf dem Umweg über den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband schließlich in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) auf.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt neben den DGB-Gewerkschaften vorerst nur die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft DAG eine Zulassung. Der DBV konnte sich erst am 16. Dezember 1952 wieder gründen, und nach einigen Jahren wieder fest im Bankgewerbe Fuß fassen. Bereits in frühen Jahren des neuen deutschen Staates konnten im Westen (Düsseldorf und Köln), in München und im Raum Hannover wieder zahlreiche Mitglieder gewonnen werden. 1970 benannte sich der DBV in Deutscher Bankangestellten-Verband um.
In den 1970er und 1980er Jahren wurde seitens der DGB-Gewerkschaften verstärkt versucht, kleinere Gewerkschaften die Gewerkschafts-Eigenschaft und damit die Tariffähigkeit durch Gerichtsentscheid abzusprechen. Auch gegen den DBV wurde 1981 eine entsprechende Klage durch die Gewerkschaft Handel, Banken, Versicherungen (hbv) eingereicht, 1989 stellte jedoch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf letztinstanzlich die Gewerkschaftseigenschaft des DBV abschließend fest.
1994 feierte der DBV im Rahmen einer Hauptversammlung sein 100-jährigens Bestehen am Gründungsort Magdeburg, und benannte sich in der Folge in DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister (2002) um. Damit trug der DBV dem Allfinanzkonzept verschiedener Banken und Versicherungen Rechnung, das auch zur Übernahme der Dresdner Bank durch die Allianz geführt hätte. Auch viele Banken hatten sich zu Beginn der 1990er Jahre durch den Zukauf von Versicherungen verstärkt. Bestärkt wurde der DBV in seiner Strategie durch den Trend in den Großbanken, Abteilungen und Servicebereiche in selbständige Serviceunternehmen auszugliedern, die ohne Banklizenz tätig sein können.
Der Beitritt der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) 2001 mit hbv zu ver.di führte zu etlichen Übertritten von Mitgliedern und ehrenamtlichen Funktionären (Betriebsräte und Aufsichtsräte) in den DBV. Neben dieser Beitrittswelle in den Jahren 2001 und 2002 wächst der DBV kontinuierlich, trotz rückläufiger Beschäftigung im Kernbereich Bankenbranche. Der DBV ist in allen größeren Banken und Versicherungen durch Mitglieder vertreten. Der Organisationsgrad ist jedoch (wie bei allen anderen Gewerkschaften der Branche) nach wie vor gering, liegt in einigen Häusern jedoch auch bei 30 – 40 % der Beschäftigten.
In den Großbanken ist der DBV insbesondere bei den Mitarbeitern der Deutschen Bank und der HypoVereinsbank stark vertreten. In diesen Häusern – und in der Deutschen Bank Privat- und Gescäftskunden-AG, in der Deutschen Apotheker- und Ärztebank sowie in der Deutschen Kreditbank stellt er auch die Mehrzahl der Gewerkschaftsmandate in den Aufsichtsräten. In der Targobank wurden bei den letzten Aufsichtsratswahlen 2014 sogar alle Gewerkschafts-Aufsichtsratsmandate durch DBV-Kandidaten errungen. Weitere Schwerpunkte sind außerdem die BHF-Bank, die Berliner Volksbank, einige Tochterunternehmen der Postbank (BCB Gesellschaften) und andere, bei den Versicherungen die Allianz-Group, die HDI Gerling und die Talanx, und auch der Bankensoftware-Hersteller SAP.
Verbandsmitgliedschaften
Der DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister, ist verbandsunabhängig. Er arbeitet jedoch in einem losen Verbund, dem Arbeitskreis Leistungsträger, unter anderem mit dem Marburger Bund und der Piloten-Vereinigung Cockpit zusammen. Zwischen 1919 und 1923 gehörte der DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister dem DGB (Dachverband der christlichen Gewerkschaften während der Weimarer Republik) sowie dem Gesamtverband der Deutschen Angestelltengewerkschaften (Gedag) als Gründungsmitglied an. Insbesondere mit dem Gedag kam es aufgrund einer immer deutlicher hervortretenden völkischen, antisemitischen und frauenfeindlichen Ausrichtung des Gedag jedoch schnell zu Spannungen, die im Jahre 1923 zum Austritt des DBV führten. Die Gewerkschaft schloss sich in der Folge dem linksliberal orientierten Gewerkschaftsring deutscher Angestellten-, Arbeiter- und Beamtenverbände an (Mitglied der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine) und galt insbesondere den aufkommenden Nationalsozialisten von da an als „verjudet“. Bei der Auflösung des DBV 1933 zu Gunsten des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes spielten wohl auch alte Rechnungen eine Rolle, der gesamte ehemalige Vorstand des DBV wurde jedenfalls kurzfristig aus der neuen Organisation ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen hat der DBV bei seiner Neugründung jede Mitgliedschaft in einem Verband oder Gewerkschaftsbund vermieden.
Wie sieht sich der DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister selbst?
Der DBV ist rechtlich eine Gewerkschaft, vom Selbstverständnis her aber der Berufsverband der Mitarbeiter aller Banken und Finanzdienstleister zur Vertretung ihrer Interessen.
Der DBV will dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer der Banken und Finanzdienstleister einen gerechten Anteil an der Wirtschaftsleistung ihrer Arbeitgeber erhalten. Er will den Geist freundschaftlicher Teamarbeit unter allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der einzelnen Banken und Finanzdienstleister erhalten und fördern. Weiter will er dazu beitragen, dass die Banken und Finanzdienstleister seiner Mitglieder als Lebensgrundlage den größtmöglichen Erfolg für alle erzielen, ohne dass dabei das Wohlergehen und die Anliegen der Belegschaften mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Der DBV verfolgt das Ziel, bei seinen Mitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Banken und Finanzdienstleister Interesse an allen Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung zu wecken und die Teilnahme zu fördern. Er will einsatzfreudige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Banken und Finanzdienstleister dazu bewegen, in den Gremien der betrieblichen Mitbestimmung der Belegschaft und dem Unternehmen zu dienen, ohne aus diesen Ämtern persönlichen Nutzen zu erstreben.
Ziel ist, Tatkraft, Entscheidungsfreudigkeit, Ideenreichtum und Zivilcourage in allen Bereichen zu entwickeln und fördern. Die freiheitliche und demokratische Grundordnung der deutschen Gesellschaft soll auf der Grundlage der sozialen Marktwirtschaft vertreten werden. In diesem Zusammenhang soll ein Missbrauch der Einrichtungen und Rechte der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer, insbesondere zur Erreichung von betriebsfremden und/oder politischen Zielen, durch Aktivitäten des DBV verhindert werden. Der DBV will, dass die Arbeitnehmer ihren gerechten Anteil an der Wirtschaftsleistung ihres Unternehmens erhalten und von den Arbeitgebern mit der gleichen Aufmerksamkeit und Fürsorge behandelt werden, wie die Kapitaleigner. Die allgemeine Politik überlässt der DBV den Politikern. Er ist politisch neutral und für jedermann offen, der seine Ziele billigt.
Vorstand
Bundesvorsitzender: Stephan Szukalski
Stellvertretende Bundesvorsitzende: Jürgen Tögel, Ulrich Probst, Stefan Linden
Weitere Vorstandsmitglieder: Sigrid Betzen (Bundesgeschäftsführerin), Christian Schulz, Marcus Bourauel
Regionalverbände
Der DBV – Gewerkschaft der Finanzdienstleister gliedert sich derzeit in 6 Regionalverbände: • Regionalverband Nord, West, Mitte, Ost, Süd sowie Süd-West