Fast schon vorwurfsvoll hängt das Zahnarztpunkteheft an der großen Pinnwand mit den To-dos der nächsten Tage. Die Vorsorgeuntersuchung wäre dringend fällig, doch der Terminkalender lässt einfach keine Lücke zu. Es sei denn, man nutzt die Pause zwischen den zwei Telefonmeetings. Aber dürfen Beschäftigte überhaupt während der Arbeitszeit zum Arzttermin? Müssen sie ihren Arbeitgeber informieren? Und bekommen sie trotzdem Geld? Rechtsexperten klären auf, welche Regeln zu beachten sind…
(aus: dpa / Sächsische Zeitung)