In den Versicherungen haben wir für die Beschäftigten der niedrigsten Gehaltsgruppe A eine kräftige Steigerung der Grundgehälter festgeschrieben – und tragen somit Gewähr, dass die Kolleginnen und Kollegen nun deutlich über dem Mindestlohn liegen. Damit werden die Arbeitgeber endlich ihrer Verantwortung gerecht, auch diese Mitarbeiter angemessen zu vergüten…