Grundsätzlich sind Arbeitnehmende zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Doch oft der/dem Beschäftigten nicht klar, wie weit die Verschwiegenheitsklausel eigentlich reicht. Was darf ich also über seinen eigenen Job erzählen? Häufig wird bereits im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel festgehalten – doch auch ohne eine solche vereinbarte Klausel ist der Arbeitnehmer per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt insbesondere für Betriebs- und Personalräte, weil sie oft mit sensiblen Informationen arbeiten. Ein allgemeines Schweigegebot für alle (ehemaligen) Mitarbeiter ist jedoch nicht rechtswirksam…
(aus: Pöppel Rechtsanwälte / ra-poeppel.de)