Der Urlaub steht kurz vor der Tür und auf einmal kündigt sich eine fiese Erkältung an. Aber darf man überhaupt verreisen, wenn man auf der Arbeit einen gelben Schein eingereicht hat? Hier gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers gegenüber sich selbst – das heißt, die Reise darf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht behindern, sonst droht im Extremfall eine Kündigung. Und bei mehr als sechswöchiger Krankschreibung ist der Anspruch auf Krankengeld ausgesetzt, wenn jemand Urlaub im Ausland macht…
(aus: wmn.de)