Keine Abfindung zahlen, keinen Kündigungsgrund liefern, keinen Finger rühren müssen: Arbeitgeber sind personalpolitisch fein raus, wenn unliebsame Mitarbeiter freiwillig das Unternehmen verlassen. Eine perfider aktueller Weg könnte die angeordnete Rückkehr ins Büro inbesondere einzelner, „wesentlicher“ Mitarbeiter sein. Und falls sich diese ausgesuchten Angestellten der „Rückkehr zur Normalität“ verweigern, indem sie weiterhin auf ihrem Homeoffice bestehen, verstoßen sie womöglich gegen das Weisungsrecht ihres Arbeitsgebers, den Ort der Arbeitsleistung festzulegen. Dies könnte dann einen „gesuchten“ Kündigungsgrund liefern…
(aus: arbeits-abc.de)