Arbeitnehmende können grundsätzlich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet werden – bis auf wenige Ausnahmen. Insbesondere bei Teilzeitkräften müssen Überstunden und Mehrarbeit sehr genau begründet werden, damit sie rechtens sind. Und: Wenn Teilzeitler über einen längeren Zeitraum regelmäßig Extra-Arbeit über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus leisten, dann kann aus der Stelle stillschweigend eine Vollzeitstelle werden, die nicht einfach zurückgenommen werden könne, urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm (Aktenzeichen 8 Sa 2046/05)…
(aus: business-wissen.de)