Streit um Besserstellung von Leiharbeitnehmenden

Eine Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt, das vergleichbaren Leiharbeitnehmenden gezahlt wird. Das stellte das LAG Mecklenburg-Vorpommern fest (Entscheid vom 9. Januar 2024, Aktenzeichen 5 Sa 37/23). Der Gleichstellungsgrundsatz schütze Leiharbeitnehmende vor einer Schlechterstellung, nicht aber Stammarbeitnehmende. ..

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(aus: haufe.de)