Die Finanzaufsicht Bafin zieht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Es geht um eine Machtprobe – und die Frage, ob die Banken den Sparern Zinsen nachzahlen müssen. Die Auseinandersetzung berührt mittelbar auch den Punkt, unter welchen Bedingungen die Bafin im Sinne des Verbraucherschutzes handeln und Banken ein bestimmtes Vorgehen gegenüber Kundinnen und Kunden auferlegen darf. Letztlich geht es auch darum, wie viel Macht die Aufsichtsbehörde gegenüber den Finanzinstituten hat…
(aus: Handelsblatt / msn.com)