Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat einen Arbeitgeber dazu verurteilt, Schadensersatz an einen ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen. Der Arbeitgeber hätte nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht weiter mit Fotos und Videos des ausgeschiedenen Mitarbeiters werben dürfen (LAG-Entscheidung vom 27. Juli 2023, Aktenzeichen: 3 Sa 33/22)…
(aus: haufe.de)