Rechtsschutz – schnell, umfassend und vertrauensvoll
Unsere Arbeitsrechtler beraten sie zeitnah, ohne Weiterreichungen und fachlich treffend in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes. Per Mail oder Telefon – vom ersten Tag Ihrer DBV-Mitgliedschaft an – vertraulich, lösungsorientiert und kostenlos. Als Mitarbeiter/in in einer Bank, Versicherung oder einem Tochterunternehmen – aber auch im Ruhestand, bei Erwerbsunfähigkeit und in Arbeitslosigkeit. Wir leiten alles dafür Nötige in die Wege. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Arbeits- und Sozialgerichten – bis hin zum Bundesarbeitsgericht (siehe Bild). Sie erreichen unsere Arbeitsrechtler per Telefon: 0211 – 54 26 81 10 oder 0176 – 879 89 546 (RAin Stephanie Pechstein) oder per Mail an: info@dbv-gewerkschaft.de.
Im Arbeitsrecht können Sie sich auf unsere Beratung und Vertretung verlassen unter anderem in diesen Fällen: – Kündigung – Abmahnung – Versetzung – Betriebsübergang – Arbeitszeitfragen – Urlaubsregelungen – Eingruppierungsfragen – Zeugnisüberprüfungen – Mini-Job – Betriebsrente.
Zudem beraten wir Betriebsräte im kollektiven Arbeitsrecht.
Im Sozialrecht vertreten wir Sie gern z.B. bei:
– der Anerkennung einer Schwerbehinderung – Elternunterhalt – Arbeitslosengeld I/II – Streitfällen mit der Rentenversicherung – mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung – und mit der gesetzlichen Unfallversicherung in sämtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren.
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass das verbindliche Dokument für die Regelung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes die vom Vorstand beschlossene Rechtsschutz-Richtlinie ist – hier: