Prämiensparen: Verbraucherschützer-Klage gegen Sparkassen droht in Bayern die Abweisung in mehreren Punkten

2004 entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, dass die Sparkassen die Zinsen für Prämiensparverträge nicht willkürlich ändern dürfen. Fast zwei Jahrzehnte später sind die Gerichte immer noch mit der Materie beschäftigt. Das Bayerische Oberste Landesgericht tendiert in einem Musterverfahren nun offenbar dazu, dass den Sparkassen-Kunden zwar Zinsnachzahlungen in gewisser Höhe zustehen – dass aber die Sparkasse die Prämiensparverträge kündigen dürfen, wenn das Vertragsziel zum Beispiel nach 15 Jahren erreicht ist…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: dpa / merkur.de)