Eine Einigung zwischen Arbeitgeberverband VÖB und Gewerkschaften über eine Neufassung des Eingruppierungssystems konnte nicht erreicht werden. Alle Seiten sahen die Reformbedürftigkeit der bisherigen (nun fortgeltenden) Tarifstruktur – doch lagen die Detailvorstellungen zu weit auseinander, um in der gegebenen Zeit zu einem Abschluss zu kommen…
(aus: finanzbusiness.de)