Neuer Job, neuer Arbeitsvertrag: Worauf frau (und man) achten sollte

Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden – Schriftlichkeit ist wegen möglicher Nachweispflichten aber auch für die oder den Beschäftigten zu empfehlen. Er kann unwirksame Klauseln (z. B. Unterschreitung des Mindestlohns) enthalten, die den Arbeitnehmer in unangemessener Art und Weise benachteiligen – dies ist dann vor Unterschriftzu klären und möglichst auszuräumen. Als neuer Mitarbeitender sollte man / frau mit dem Arbeitgeber über das künftige Gehalt, die Urlaubstage und die Benefits verhandeln und sie im Vertrag festhalten. Achten Sie auf eine genaue Tätigkeitsbeschreibung – das beugt späteren Missverständnissen vor. Sollte Ihnen etwas unklar sein, fragen Sie genau nach und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten…

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(aus: arbeits-abc-de)