Neue EU-Richtlinie zur Plattform-Arbeit beschlossen

Mit der neuen EU-Richtlinie soll verhindert werden, dass „Plattform-Beschäftigte“ (zum Beispiel bei Online-Diensten wie Uber oder Lieferando) in der Scheinselbstständigkeit landen, also fälschlicherweise von den Behörden als selbstständig eingestuft werden, obwohl sie tatsächlich voll abhängig arbeitnehmer-ähnlich beschäftigt sind.
Um das Machtungleichgewicht zwischen der Plattform und der Person, die für sie arbeitet, zu korrigieren, verpflichtet die Richtlinie die EU-Länder, auf nationaler Ebene eine widerlegbare rechtliche Vermutung der Beschäftigung zu etablieren. Vorgesehen ist, dass grundsätzlich ein Arbeitsverhältnis vermutet wird, wenn beispielsweise Kontrolle und Weisung gegeben sind, wobei die Mitgliedstaaten die Kriterien festlegen sollten. Die Beweislast soll bei der Plattform liegen, sie muss also nachweisen, dass es sich bei dem Vertragsverhältnis nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt…

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(aus: haufe.de)