Lohnfortzahlung bei Corona-Erkrankung nach Urlaub in „Hochrisiko-Gebiet“

Einer Arbeitnehmerin, die in ein Corona-„Hochrisikogebiet“ (nach Definition des Robert-Koch-Instituts) mit dann aber geringerer Inzidenz als in Deutschland reiste und danach erkrankte, durfte der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht verweigern. Das entschied das Arbeitsgericht Kiel (Entscheidung vom 27. Juni 2022, Aktenzeichen 5 Ca 229 f/22). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig…

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(aus: haufe.de)