Leasing-Fahrrad: Zahlungspflicht der Beschäftigten entfällt auch bei längerer Erkrankung nicht

Das Dienstrad-Leasing ist für viele Beschäftigte inzwischen ein gern genutzter Benefit. Wer sich dafür entscheidet, sollte vorher aber gut nachlesen, welche Pflichten das mit sich bringen kann – zum Beispiel im Falle einer längeren Krankheit, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen klarmachte (Aktenzeichen 8 Ca 2199/22)…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: dpa / tz.de)