Benutzt ein Mitarbeiter die ihm nach der Dienstwagenrichtlinie des Arbeitgebers nur für den Dienstwagen überlassene Tankkarte auch, um seine Privatautos zu betanken, ist eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Urteil vom 29. März 2023, Aktenzeichen 2 Sa 313/22)…
(aus: haufe.de)