Keine AGG-Entschädigung wegen Kündigung in der Schwangerschaft

Nachdem einer Anwältin vom Arbeitgeber wegen unbefugter Datenlöschung gekündigt wurde, forderte sie eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern. Der Grund: Sie war schwanger und fühlte sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 16. August 2022, Aktenzeichen 5 Sa 6/22) blieb ihre Klage ohne Erfolg…

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(aus: haufe.de)