Wer auf einen Schwindel beim Online-Banking hereinfällt, bekommt das gestohlene Geld oft von der Bank zurück. Doch ein aktuelles Urteil zeigt: Nicht immer muss das Geldinstitut für den Schaden aufkommen. Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 1. Juni 2022 (Aktenzeichen 3 O 378/21) ist noch nicht rechtskräftig…
(aus: computerbild.de)