Kann der Arbeitgeber meine Krankschreibung prüfen lassen?

Im Krankheitsfall müssen Beschäftigte in der Regel spätesten am vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Nur so behalten sie ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber kann der Arbeitgeber die AU-Bescheinigung eigentlich überprüfen lassen, wenn Zweifel am tatsächlichen Gesundheitszustand bestehen? Ja, das ist möglich – aber nur bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit des betreffenden Mitarbeiters…

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(aus: dpa / merkur.de)