Inflationsausgleichs-Pauschale: An manche Beschäftigte ja, an andere nein?

Liegen sachliche Gründe für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Mitarbeiter-Gruppen vor, muss die Inflationsausgleichsprämie nicht allen Arbeitnehmern gleichmäßig gewährt werden. Eine Gruppenbildung bei der Gewährung der Prämie ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn die Unterscheidung einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Das entschied das Arbeitsgericht Paderborn…

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(aus: haufe.de)