Erst jüngst wieder haben europäische Aufsichtsbehörden den Anbietern von „grünen“ Geldanlagen verstärktes „Greenwashing“ attestiert – also Schönfärberei, ob und inwieweit die Öko-Fonds auf der Welt tatsächlich etwas für einen besseren Umweltschutz bewirken. Andere Beobachter weisen allerdings darauf hin, dass hier ein großer Unterschied besteht zwischen den von der EU gegebenen teilweise niedrigen „Umwelt-Anforderungen“ an die Fonds und den hohen Erwartungen der Investoren bzw. der Medien. So sieht der Artikel 8 der EU-Verordnung zu Kapitalmarktprodukten nur „hellgrüne“ Kriterien für die darin gefassten Finanzprodukte vor – das heißt, dass ökologische Gesichtspunkte bei den Fonds-Investitionen nur „irgendwie berücksichtigt“ werden. Dies sind die meisten der „nachhaltigen“ Öko-Fonds – und sie können tasächlich nicht nachweisen, dass sie quantifizierbar etwas für Ökosysteme und Katastrophenvorsorge erreichen. Das sollen ausschließlich (noch sehr wenige) Fonds nach Artikel 9 der EU-Verordnung leisten – die Investitionen hier sind verpflichtet zu definierten Umweltzielen in bestimmten Zeiträumen bzw. Regionen / Sektoren. Der Widerspruch lässt sich am Ende nur auflösen, indem Fonds nach Artikel 8 sich auf Dauer nicht mehr „nachhaltig“ oder „Oko“ nennen dürfen…
(aus: Table ESG / table.media)