„Gelber Schein“: Was sich ab Januar bei der Krankmeldung ändert

Wenn Sie sich bisher bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden mussten, war in der Regel die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Ihrem Arzt in Papierform vorzulegen. Entweder haben Sie diese spätestens am dritten Tag der Erkrankung persönlich vorbeigebracht oder per Post verschickt. Ab Januar soll damit jedoch Schluss sein und die elektronische Übermittlung der AU zum Normalfall werden…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: arbeits-abc.de)