Gegen Geldwäsche: Meldung von Namen bei „Mangel von Ehrlichkeit oder Integrität“

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) sammelt seit Anfang Mai 2024 im Zuge der Geldwäschebekämpfung auch die Daten von natürlichen Personen. Bei schwerwiegenden Mängeln können die zuständigen Aufsichtsbehörden die Informationen an ein zentrales Register weiterleiten…

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(aus: private-banking-magazin.de)