Ab Januar 2025 muss sich nicht mehr der Arbeitgeber, sondern der (aus dem Unternehmen ausscheidende) Arbeitnehmer um die Lohnsteuer-Ermäßigung für die eigene Abfindung kümmern. Das bedeutet, die betreffenden Arbeitnehmer müssen selbstständig beim Finanzamt die Fünftelungs-Regelung beantragen, da die steuerliche Entlastung für sie erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erfolgt. insgeamt hat die Änderung des Verfahrens aber keinen steuerlichen Nachteil zur Folge…
(aus: personalwirtschaft.de)