Bei sexueller Belästigung kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein – das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (3 Ca 387/24). Die mögliche Berufung ist jedoch noch nicht entschieden. Der Fall zeigt: Die Gerichte treffen stets Einzelfall-Entscheidungen und müssen dabei genau abwägen – denn oft steht Aussage des Opfers gegen Aussage des Täters ohne weitere Zeugen. Der Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrheit der Betroffenen ist ein hohes Gut – allerdings gilt dies auch für das Interesse der Angeklagten an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. Oft ist auch der Arbeitgeber aufgerufen, mit Sorgfalt zu ermitteln und zu befragen…
(aus: humanresorcesmanager.de)