Entschädigung bei Online-Banking-Betrug zahlen Banken nur unter bestimmten Bedingungen. Das soll sich ändern: Die Europäische Bankenaufsicht EBA will die Kundenrechte stärken. Denn: Formell haben die Bankkunden zwar in Gestalt der Zahlungsverkehr-Richtlinie PSD2 bereits seit Jahren die Aussicht, dass ihre Bank im Falle von Fahrlässigkeit bei einem Online-Betrug für den Schaden aufkommen soll. Doch de facto drehen die Geldhäuser die Beweislast nicht selten um, sodass die Kunden nachweisen müssen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Was sie kaum jemals können…
(aus: tagesschau.de)