Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten. Nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 22. September 2022, Rechtssachen C-518-20 und C-727/20) ist klar, dass dies nicht ohne Weiteres zulässig ist. Zumindest nicht, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, auf den drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen…
(aus: haufe.de)