Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten dürfen sich nicht überschneiden. Die unterschiedlichen Ruhezeiten sind zwei autonome Rechte von Beschäftigten, die unabhängig voneinander eingehalten werden müssen. Beide sind daher nacheinander zu gewähren, auch wenn sie direkt aufeinander folgen. Dann sind sie zu einer Gesamtruhezeit zusammenzurechnen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 2. März 2023 (Aktenzeichen C-477/21)…
(aus: bund-verlag.de)