Voll- und Teilzeitbeschäftigte müssen bei der Extra-Vergütung von langen Arbeitszeiten gleiche Chancen haben, urteilte jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH). Im konkreten Fall gab ein Arbeitgeber (Fluggesellschaft) Schwellenwerte langer Arbeitszeiten vor, nach deren Überschreitung es für die betreffenden Mitarbeiter eine höhere Vergütung geben soll. Diese Schwellenwerte waren allerdings für Voll- und für Teilzeitkräfte absolut gleich hoch angesetzt – sodass Teilzeitkräfte wesentlich über ihr persönliches Stundensoll hinaus arbeiten müssten, bevor sie die höhere Vergütung erreichen – sie kämen also deutlich seltener in den Genuss höherer Bezahlung als Vollzeitkräfte. Dies verstoße gegen EU-Recht und müsse sachlich begründet sein. Das zeigt die neue Entscheidung des EuGH (19. Oktober 2023, Aktenzeichen C-660/20)…
(aus: personalwirtschaft.de)