Ob es um E-Mails an Kunden geht oder um Meetings – ist man in einem internationalen Arbeitsumfeld unterwegs, ist Deutsch womöglich nicht immer die Sprache der Wahl. Doch kann der Arbeitgeber festlegen, dass die Arbeitssprache geändert wird, Aufgaben im Job also nicht länger auf Deutsch, sondern beispielsweise auf Englisch erledigt werden müssen? Das hängt zunächst einmal davon ab, was in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten steht. Wenn hier – wie wohl meistens – hier nichts geregelt ist, kann das Unternehmen grundsätzlich die Arbeitssprache im Zuge des Weisungsrechts ändern. Allerdings müssen hier betriebliche und persönliche Interessen der Arbeitnehmer gegeneinander abgewogen werden. Übrigens: Wenn darüber hinaus auch die „Betriebssprache“ auf Englisch gewechselt, also zum Beispiel auch in den Pausen angelsächsisch kommuniziert werden soll, ist der Betriebsrat hier mitbestimmungspflichtig, weil es eine Frage der allgemeinen Ordnung des Betriebes ist…
(aus: dpa / n-tv.de)