Mitarbeitende können nicht selbst entscheiden, wann und wie lange sie Pausen machen – das obliegt (bei Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes) laut Direktionsrecht dem Arbeitgeber. Was die Angestellten wo während der Pause tun, bleibt freilich ihnen überlassen – sie dürfen z.B. statt Mittagessen auch Sport treiben oder das Firmengelände verlassen…
(aus: dpa / haufe.de)