Dir Firma zahlt den Erholungstrip: Was über Incentive-Reisen zu wissen ist

Incentive-Reisen sind eine Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu belohnen – zum Beispiel, weil ein großes Unternehmensziel erreicht wurde. Beim Incentive bekommen Arbeitnehmer also ein finanzielles Extra, vergleichbar zu einem Bonus. Diese Ausgaben müssen also auch versteuert und verbeitragt werden – anders als zum Beispiel bei einer Dienstreise. Ein weiterer Unterschied: Unfallversicherungsschutz besteht nur auf Dienstreisen, wenn der Unfall bei der Arbeit passiert, für die ihr unterwegs seid. Er besteht dagegen nicht, wenn der Erholungseffekt im Vordergrund steht, wie es bei Incentive-Reisen der Fall ist.
In Jedem Fall gilt: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei Incentive-Reisen mitbestimmen lassen…

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(aus: businessinsider.de)