DBV-Infoheft Arbeitszeiterfassung: Ganz ohne geht es nicht mehr!

Die Urteile des EuGH und zuletzt des BGH legten fest, dass nun jegliche Arbeitszeit erfasst werden muss. Doch die Klärung der offenen Fragen zum Thema gelang aus DBV-Sicht nicht. Eines ist klar: Die Arbeitszeiten können elektronisch, per Stechuhr oder auch im „Selbstaufschrieb“ dokumentiert werden – nur nicht aufschreiben geht nicht mehr. Der Arbeitgeber kann das Erfassen auch an die Arbeitnehmer delegieren. Die Lage der Arbeitzeit ist weiterhin frei bestimmbar – Vertrauensarbeitszeit bleibt also möglich…

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