Datenschutz: Mitarbeiter hat Anspruch auf Schadenersatz nach heimlicher Überwachung durch Arbeitgeber

Wegen einer mutmaßlich vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ließ ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter durch eine Detektei überwachen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Beschäftigten aufgrund der rechtswidrigen und heimlichen Überwachung einen Schadensersatz nach § 82 Daatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugesprochen (Urteil vom 25. Juli 2024, Aktenzeichen 8 AZR 225/23)…

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(aus: haufe.de)