Wegen einer mutmaßlich vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ließ ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter durch eine Detektei überwachen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Beschäftigten aufgrund der rechtswidrigen und heimlichen Überwachung einen Schadensersatz nach § 82 Daatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugesprochen (Urteil vom 25. Juli 2024, Aktenzeichen 8 AZR 225/23)…
(aus: haufe.de)