Erst nach dem Wirecard-Skandal im Sommer 2020 hat die Finanzaufsicht Bafin ihren Beschäftigten verboten, Aktien von Finanz-Unternehmen zu handeln, die sie selbst regulieren. Damit sollte jeglicher Missbrauch von Insider-Informationen unterbunden werden. Für Krypto-Werte gilt das Verbot aber offenbar nicht, wie aus einer Anfrage aus dem Bundestag hervorgeht. Mit Bitcoin und Co. (und darauf aufgebauten Finanzinstrumenten) können Bafin-Mitarbeitende also nach wie vor privat Geschäfte machen…
(aus: financefwd.com)