„Der Konsum von Cannabis ist jetzt legal, unabhängig von der Meinung des Arbeitgebers. Der Gesetzgeber hat entschieden“, erklärt Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Doch am Arbeitsplatz gelten spezielle Regeln, ähnlich wie bei dem schon lange legalen Alkohol. „Um es klar zu sagen: Menschen dürfen kiffen. Sie sollten während der Arbeit aber besser darauf verzichten. Sonst könnte eine Kündigung drohen. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer schulden eine ‚ungetrübte Arbeitsleistung‘“, so Croset…
(aus: capital.de)