Noch steht die Teillegalisierung von Cannabis auf der Kippe. Sollten die Pläne zum 1. April umgesetzt werden, würde Cannabis zum legalen Rauschmittel. Produkte wie Marihuana und Haschisch würden sich dann neben einer Droge einreihen, die im Arbeitskontext nicht unbedingt verpönt ist: dem Alkohol.
Grundsätzlich gilt: Beschäftigte sind dazu verpflichtet, ihre Arbeit ordnungsgemäß und korrekt auszuführen und dürfen sich – versicherungsbedingt – nicht durch den Konsum von berauschenden Mitteln in einen Zustand bringen, der sie selbst oder andere gefährden könnte. Insofern sollten auch Betriebsräte und Arbeitgeber genau prüfen, was sie konkret zum Cannabis-Konsum in Betriebsvereinbarungen regeln wollen oder müssen…
(aus: t3n.de)