Bundesarbeitsgericht billigt unterschiedlich hohe Nachtzuschläge

Verschiedene Zuschläge für gelegentliche und regelmäßige Nachtarbeit können laut einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 10 AZR 332/20) rechtens sein – selbst zulasten derer, die ständig ran müssen. Doch müsse es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung geben, der aus dem tarifvertrag hervorgehen muss. Das Urteil dürfte Folgen für Tausende Kläger haben, der Streitwert habe rund 50 Millionen Euro erreicht…

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(aus: dpa / Spiegel Wirtschaft)