BGH konkretisiert Rechtssprechung für Prämiensparer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Zinsnachzahlungen für Prämiensparer präzisiert und weitere Vorgaben gemacht. Die höchsten deutschen Zivilrichter urteilten am Dienstag über eine erneute Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese versucht, Ansprüche von Kunden gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen. Viele Prämiensparverträge, die in den 90er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen…

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(aus: dpa / WirtschaftsWoche)