Frauen haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Das gilt auch dann, wenn Männer höhere Gehälter ausgehandelt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden (Entscheidung vom 16. Februar 2023, Aktenzeichen 8 AZR 450/21)…
(aus: tagesschau.de)