Bei unfallbedingten Ausfallzeiten ist keine krankheitsbedingte Kündigung möglich

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten infolge eines Unfalls für die Frage der negativen Gesundheitsprognose grundsätzlich nicht relevant sind, da sie regelmäßig nicht prognosefähig sind. Eine krankheitsbedingte Kündigung, die Ausfallzeiten aufgrund eines Unfalls bei der negativen Gesundheitsprognose berücksichtigt, ist daher unwirksam (LAG Köln vom 28. März 2023, Aktenzeichen 4 Sa 659/22)…

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(aus: haufe.de)