Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten. Das geht aus einem Urteil (Aktenzeichen 10 AZR 80/24) des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Eine solche Vereinbarung ist laut Gerichtssprecherin aber nicht zwangsläufig in jedem Arbeitsverhältnis zulässig. Zudem muss ein gewisser unpfändbarer Anteil des Gehalts in klassischer Währung ausgezahlt werden…
(aus: dpa / cio.de)