BAG: Corona-Sonderzahlung auch in Altersteilzeit

Arbeitnehmende können auch in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit Anspruch auf eine tariflich festgelegte Corona-Sonderzahlung haben. Hängt die Sonderzahlung nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung ab, sondern nur vom generellen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt, dürfe diese nicht gänzlich verweigert werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Allerdings: Ist die durchschnittliche Arbeitszeit in der Passivphase um die Hälfte reduziert, verringere sich die Corona-Sonderzahlung ebenfalls um die Hälfte, befanden die Erfurter Richter…

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(aus: epd / tagesspiegel.de)